Asbestsanierung aus Wegberg, Mönchengladbach und Region Niederrhein
Asbesthaltige Rohre fachgerecht sanieren:
Eine fachgerechte Asbestsanierung ist oftmals Thema, wenn es um einen Rohrbruch oder Austausch alter Rohre geht. Das einst vielfältig und großzügig eingesetzte Material Asbest gilt als krebserregender Stoff, der mit äußerster Vorsicht zu behandeln ist.
Asbest – ein Material mit Vorteilen und gravierenden Nachteilen:
Bis Anfang der 1990er Jahre war Asbest aufgrund seiner guten Verfügbarkeit, seines günstigen Preises und seiner Haltbarkeit ein häufig verwendeter Baustoff. Nach wie vor befinden sich vielerorts noch asbesthaltige Abwasserrohre in Gebäuden. Seitdem bekannt ist, dass Asbest die Gesundheit in erheblichem Maße gefährdet, sind Vertrieb und Verwendung dieses Stoffes verboten. In Deutschland ist es seit 1993 verboten asbesthaltiges Material zu verbauen. Wie bei allen asbesthaltigen Materialien ist im Fall von Asbest-Rohren mit der Freisetzung von Asbestfasern zu rechnen. Voraussetzung für die Freisetzung sind Beschädigungen der Asbest Rohre – etwa durch Abrieb (beispielsweise infolge einer elektromechanischen Reinigung) oder Risse. Die dabei freigesetzten sehr feinen Fasern dringen beim Einatmen in das Lungengewebe ein. Die Folge können Erkrankungen wie Krebs und Asbestose sein. Vollständig intakte und durchgängige Rohre, die Asbest beinhalten, sind hingegen keine Gefahrenquelle.
Wo befinden sich noch asbesthaltige Abwasserrohre?
Ein Haus, das in der Zeit von Anfang der 1980er bis Anfang der 1990er erbaut wurde, weist wahrscheinlich asbesthaltige Abwasserrohre auf. Die typische Farbe Grau ist oftmals nicht mehr zu erkennen, da viele Eigentümer die Rohre schön weiß gestrichen haben.
Wir finden anhand der Stempelung heraus, ob es sich um asbestfreies oder asbesthaltiges Material handelt.
Wer darf eine Asbestrohr-Sanierung durchführen?
Einzig Unternehmen mit dem entsprechenden Sachkundenachweis haben hierzulande die Erlaubnis eine Asbestrohr-Sanierung durchzuführen. Insbesondere die Demontage der Rohre erfordert strikte Sicherheitsvorkehrungen. Schließlich geht es darum, jegliche Gesundheitsgefährdung zu unterbinden.
Dies gelingt, indem die Asbestsanierung gemäß der technischen Regel für Gefahrstoffe 519 für den Umgang mit Asbest (TRSG 519) erfolgt. Nach eingehender Untersuchung bespricht das fortlaufend geschulte Expertenteam die realisierbaren Varianten der Asbestsanierung und setzt die gewählte Vorgehensweise um.
In folgenden Städten kümmern wir uns um die
Asbestsanierung Krefeld
Asbestsanierung Erkelenz
Asbestsanierung Tönisvorst
Asbestsanierung St. Tönis
Asbestsanierung Wegberg
Asbestsanierung Mönchengladbach
Asbestsanierung Düsseldorf
Asbestsanierung Gangelt
Asbestsanierung Wassenberg
Asbestsanierung Heinsberg
Asbestsanierung Neuss
Asbestsanierung Kaarst
Asbestsanierung Viersen
Asbestsanierung Hückelhoven
Asbestsanierung Grevenbroich
Asbestsanierung Korschenbroich
Asbestsanierung Jülich
Asbestsanierung Geilenkirchen
Asbestsanierung Willich
Asbestsanierung Niederkrüchten
Asbestsanierung Nettetal
Asbestsanierung Brüggen